Sicherheitskonzept nach TKG

Erarbeitung eines Konzeptes gem. § 109 Abs. 4 TKG unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen der BNetzA und von Sicherheitsanforderungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur besseren Beherrschbarkeit der Risiken für die Telekommunikationsinfrastruktur und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sieht § 109 Abs. 4 TKG die Erstellung von Sicherheitskonzepten und die Benennung von Sicherheitsbeauftragten vor.
Unsere Berater haben bereits zuvor ein Sicherheitskonzept nach TKG erstellt. Da dieses Sicherheitskonzept im Laufe der Jahre nur rudimentär fortgeschrieben wurde und sich das technische Umfeld in dieser Zeit maßgeblich verändert hat, war es gemäß dem aktuellen Ist-Zustand umfänglich zu aktualisieren, den aktuellen Bedürfnissen entsprechend zu überarbeiten und an die Anforderungen der BNetzA an ein derartiges Sicherheitskonzept anzupassen.

  • Zieldefinition der Aufgaben, Rahmenbedingungen und Meilensteine
  • Sichtung des bestehenden Sicherheitskonzeptes, des Fragenkataloges der BNetzA und etwaiger Dokumentationen
  • Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes
  • Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Rechtliche Sicherheitsanforderungen aus bereichsspezifischen Regelungen:
    • Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG)
    • Sicherheitsanforderungen zum Schutz der personenbezogenen Daten (§§ 91 ff. TKG)
    • Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Telekommunikationsinfrastruktur und der Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste
  • Umsetzung von Sicherheitsanforderungen
  • Präsentation der Ergebnisse

Branche: Telekommunikation

Für detaillierte Informationen steht Ihnen unser Vertriebsleiter, Dipl.-Ing. Ulrich Schlingmann, gerne zur Verfügung.
+49 5131 49 33-52
Schlingmann@doksysteme.de

Teil einer Computertastatur auf der ein Vorhängeschloss liegt