Vergabearten in der öffentlichen Beschaffung

Als öffentlicher Auftraggeber haben Sie bei DOK SYSTEME die Wahl zwischen verschiedenen Vergabearten – jede mit spezifischen Voraussetzungen und Einsatzbereichen. Wir beraten Sie kompetent bei der Auswahl und Durchführung der passenden Vergabeform, damit Ihr Verfahren rechtskonform, transparent und effizient abläuft.

Überblick über die wichtigsten Vergabearten

Öffentliche Ausschreibung (Offenes Verfahren) | Jeder interessierte Bieter kann ein Angebot abgeben. Dieses Verfahren steht für maximalen Wettbewerb und Transparenz, insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen.

Beschränkte Ausschreibung (Nicht offenes Verfahren) | Nur ausgewählte Bieter werden eingeladen, ein Angebot einzureichen. Geeignet bei spezialisierten Leistungen oder besonderen Marktgegebenheiten.

Freihändige Vergabe (Verhandlungsverfahren) | Direktes Verhandeln mit einzelnen Bietern ohne vorherige Veröffentlichung. Dieses Ausnahmeverfahren kommt nur unter speziellen Voraussetzungen zum Einsatz.

Wettbewerblicher Dialog | Verhandlungsverfahren für komplexe Beschaffungen, bei denen Lösungen gemeinsam mit Bietern entwickelt werden.

Innovationspartnerschaft | Für die Entwicklung und Beschaffung innovativer Produkte oder Dienstleistungen durch Kooperation mit Bietern.

Mit DOK SYSTEME wählen Sie die für Ihren Auftrag optimale Vergabeart und Rechtsgrundlage – für sichere, effiziente und transparente Vergabeverfahren

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen: VgV und UVgO 

Bei der Wahl der Vergabeart ist auch die jeweils anzuwendende Rechtsgrundlage entscheidend:

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VgV) | Die VgV gilt vor allem für Vergaben ab EU-Schwellenwerten, beispielsweise bei Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Hier sind europaweite Verfahren obligatorisch.

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) | Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, vor allem bei Liefer- und Dienstleistungen, kommt die UVgO zur Anwendung. Sie bietet flexiblere und einfachere Verfahren, etwa für kommunale Auftraggeber oder Behörden mit kleineren Beschaffungsvolumina.

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DOK SYSTEME sorgt für die richtige Anwendung der jeweiligen Vergabevorschriften und passt die Vergabeart an Ihren konkreten Auftrag, den Auftragswert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen an.