Als öffentlicher Auftraggeber haben Sie bei DOK SYSTEME die Wahl zwischen verschiedenen Vergabearten – jede mit spezifischen Voraussetzungen und Einsatzbereichen. Wir beraten Sie kompetent bei der Auswahl und Durchführung der passenden Vergabeform, damit Ihr Verfahren rechtskonform, transparent und effizient abläuft.
Öffentliche Ausschreibung (Offenes Verfahren) | Jeder interessierte Bieter kann ein Angebot abgeben. Dieses Verfahren steht für maximalen Wettbewerb und Transparenz, insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen.
Beschränkte Ausschreibung (Nicht offenes Verfahren) | Nur ausgewählte Bieter werden eingeladen, ein Angebot einzureichen. Geeignet bei spezialisierten Leistungen oder besonderen Marktgegebenheiten.
Freihändige Vergabe (Verhandlungsverfahren) | Direktes Verhandeln mit einzelnen Bietern ohne vorherige Veröffentlichung. Dieses Ausnahmeverfahren kommt nur unter speziellen Voraussetzungen zum Einsatz.
Wettbewerblicher Dialog | Verhandlungsverfahren für komplexe Beschaffungen, bei denen Lösungen gemeinsam mit Bietern entwickelt werden.
Innovationspartnerschaft | Für die Entwicklung und Beschaffung innovativer Produkte oder Dienstleistungen durch Kooperation mit Bietern.
Bei der Wahl der Vergabeart ist auch die jeweils anzuwendende Rechtsgrundlage entscheidend:
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VgV) | Die VgV gilt vor allem für Vergaben ab EU-Schwellenwerten, beispielsweise bei Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Hier sind europaweite Verfahren obligatorisch.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) | Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, vor allem bei Liefer- und Dienstleistungen, kommt die UVgO zur Anwendung. Sie bietet flexiblere und einfachere Verfahren, etwa für kommunale Auftraggeber oder Behörden mit kleineren Beschaffungsvolumina.
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